AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kundeninformationen

Amberger-Sound

1. Die Mietgegenstände werden nach Absprache geliefert und wieder abgeholt. Je nach Entfernung von Augsburg werden Fahrtkosten angerechnet.
2. Bei Beschädigung, Verlust, Zerstörung, Verschmutzung, unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung werden die anfallenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Bei einem Totalschaden wird der Neupreis geltend gemacht.
3. Die Mietgegenstände sind so zu Stellen, dass diese durch den Party- Veranstaltungsbetrieb nicht beschädigt werden und dass keine Gäste zu Schaden kommen.
4. Die Verantwortung für die sachgerechte Montage und Bedienung trägt der Mieter
5. Sind Schäden am Mietgegenstand entstanden, so behalten wir uns vor die Reparaturkosten dafür in Rechnung zu stellen.
6.1 Die Mietkosten müssen bei der Rückgabe oder bei der Abholung in bar bezahlt werden oder vorher per Überweisung auf unserem Konto eingehen.
6.2 Die Kaution muss bei der Übergabe in bar bezahlt werden und wird zurückerstattet, wenn die Geräte in technisch einwandfreiem Zustand sind.
7. Nichtgenutzte oder durch fehlende Stromanschlüsse nicht genutzte Mietgegenstände sind Sache des Mieters.
8. Für bestellte und nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen wir einen Teil des Mietpreises.
9. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen, sauberen, technischer einwandfrei funktionierender, und vollständiger Zustand an die Firmenadresse zurückzubringen.
10. Die Bestellungen zur Anmietung von ton- und lichttechnischen Geräten sollte möglichst rechtzeitig – je nach Größenordnung mindestens ca. 8 bis 14 Tage vor der Veranstaltung – vorgenommen werden. Frühes Bestellen sichert die Verfügbarkeit. Für die ton- und lichttechnische Gestaltung größerer Veranstaltungen mit komplexeren Anlagen können Sie sich beraten lassen. Ortsbesichtigungen in der Veranstaltungshalle oder am Veranstaltungsort sind bei größeren Veranstaltungen mit Vollservice empfehlenswert und für eine sorgfältige Planung unbedingt notwendig.
13. Für Personenschäden (auch Folgeschäden) durch unsachgemäße Handhabung technischer Geräte übernehmen wir keine Haftung.
14. Jegliches Teil der Lichtanlage muss mindestens 1 m von entflammbaren Dingen entfernt aufgestellt werden.
15. Um eventuell vorliegende Schallschutzbestimmungen muss der Mieter Bescheid wissen.

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